Sicherheitsbeauftragte
- wertvolle Helferinnen und Helfer im Arbeitsschutz |
Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten resultieren aus § 22 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 § 20. Sie sollen sich insbesondere von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam machen. Der oder die Sicherheitsbeauftragte
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Sicherheitsbeauftragten lediglich eine beratende und unterstützende Funktion. Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber der Mitarbeiterschaft und übernehmen keine Verantwortung im juristischen Sinne. Bei der Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt. Sie dürfen daher wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Der Arbeitgeber muss Sicherheitsbeauftragte bestellen, wenn er regelmäßig mehr als 20 Personen beschäftigt. Aber auch in kleineren Einrichtungen kann sich ihr Einsatz lohnen, da sie sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Kolleginnen und Kollegen fachkundige Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind. In Kinderkrippen, Kinderspielkreisen, Kindergärten und Kinderhorten gelten die betreuten Kinder ebenfalls als Beschäftigte, sodass fast jede dieser Einrichtungen eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten benennen muss. Eine schriftliche Bestellung mit Benennung des Zuständigkeitsbereichs und der Aufgaben ist zu empfehlen. Ein entsprechendes Formular hierfür können Sie bei der EFAS oder bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern. Die Mitarbeitervertretung muss der Bestellung des bzw. der Sicherheitsbeauftragten zustimmen. Eine spezielle Fachkunde
oder Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte ist nicht vorgeschrieben.
Eine Schulung ist allerdings sinnvoll, da dort das notwendige Fachwissen
vermittelt wird. Die zuständige Berufsgenossenschaft bieten hierfür
entsprechende Aus- und Fortbildungen an. Die Seminaren dauern in der
Regel drei Tage; die Teilnahme daran ist kostenfrei. |