Schwierige Tätigkeit für Küster

Zum 1. Oktober 2010 sind im Entgeltgruppenplan "Küsterinnen" zwei Änderungen in Kraft getreten. In der Anmerkung 2 wird die schwierige Tätigkeit definiert, im Buchstaben c ist die Wahrnehmung weiterer gemeindlicher Aufgaben benannt, die durch die Dienstanweisung übertragen sind. In der Auflistung der Beispiele ist jetzt zusätzlich "im Gemeindebüro" aufgenommen worden. Damit soll deutlich gemacht werden, dass bei Veränderungen im Arbeitsbereich der Küsterin in den Blick genommen werden soll, Tätigkeiten auch in anderen Bereichen mit einzurechnen, um evtl. vorhandene Vollzeitstellen ungekürzt zu lassen.

Zusätzlich wird ein neuer Buchstabe d angefügt, der lautet: "Verantwortung für mehrere kirchliche Gebäude in verschiedenen Gemeindebezirken oder Ortsteilen." Durch Umstrukturierungen in der Gemeinde kommt es vermehrt dazu, dass Küsterinnen für die Betreuung von mehreren Kirchen oder Gemeindehäusern zuständig sind. Damit wird unabhängig von der Platzzahl der Kirchen die Möglichkeit geschaffen, diese Mitarbeitenden in die Entgeltgruppe 5 einzugruppieren.